Ebenso wird bei der Abwicklung des unternehmerischen Zahlungsverkehrs oftmals Unterstützung benötigt. Gleiches gilt für ausländische Unternehmen, die in Deutschland lediglich über eine kleinere Vertriebs- oder Servicegesellschaft aktiv sind. Mit der interdisziplinären Aufstellung aus Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Steuerberatern ist das Team von SHWP besonders für diese sensible Unternehmensfunktion qualifiziert.
Für Unternehmen, die in Deutschland ausschließlich Arbeitnehmer beschäftigen, darüber hinaus aber keine weiteren Geschäftsaktivitäten entfalten, bietet SHWP die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über ein separat geführtes Treuhandkonto an.
Der Service umfasst neben den Gehaltszahlungen für die Mitarbeiter auch die monatlichen Zahlungen für Lohnsteuer und Sozialversicherung oder sonstige Beiträge und Versicherungsprämien. Dafür übernimmt SHWP die gesamte Zahlungsabwicklung mit Arbeitnehmern, Behörden und Krankenkassen, etc.. Auf der Gegenseite muss das ausländische Unternehmen in der Regel lediglich einen fixen Gesamtbetrag auf das dafür eingerichtete Treuhandkonto überweisen.
Im Bereich der Kundenforderung übernimmt SHWP das Monitoring der Kundenforderungen und führt gegebenenfalls Mahnverfahren und weitere rechtliche Maßnahmen durch. Gerade Unternehmen, die in Deutschland lediglich eine kleine Vertriebs- oder Serviceeinheit unterhalten, können durch diesen Service erheblich entlastet werden.
Für die Zahlungsabwicklung der unterschiedlichen Verbindlichkeiten wird in der Regel eine Kontovollmacht für ein betriebliches Bankkonto erteilt. Die fälligen Zahlungen werden auf der Grundlage eines vorher festgelegten Genehmigungsverfahrens ausgeführt.