Oftmals stellen sich steuerliche Sachverhalte nach einer zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Ausarbeitung anders dar, als von der Finanzverwaltung zunächst angenommen. Aufgrund der engen Vernetzung des Steuerrechts mit anderen Rechtsgebieten lassen sich durch eine umfassende Prüfung aller betroffenen Rechtsbereiche die Erfolgschancen steuerlicher Rechtsbehelfe deutlich erhöhen.
Die Berater von SHWP verfügen über eine umfangreiche Prozesserfahrung. In einer Vielzahl der Fälle lässt sich jedoch die Erhebung einer Klage mit anschließendem Prozess durch eine detaillierte steuerjuristische Prüfung abwenden und gleichzeitig ein für den Mandanten wirtschaftlich sinnvolles Gesamtergebnis erzielen. Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, SHWP in einem möglichst frühen Verfahrensstadium hinzuzuziehen.