Der Jahresabschluss gilt als primäres Instrument der Rechnungslegung und liefert valide Aussagen über den Unternehmenserfolg. Damit bildet er nicht nur die Grundlage für die Berechnung der
Steuerlast, sondern ist gleichzeitig auch die Basis für Entscheidungsprozesse des Unternehmers und beteiligter dritter Personen.
SHWP unterstützt seine Mandanten nicht nur bei der Einhaltung dieser rechtlich mitunter hochkomplexen Rechnungslegungsvorschriften, sondern liefert darüber hinaus Empfehlungen, wie bestehende
Wahlrechte betriebsoptimal ausgeübt werden können.
SHWP
erstellt insbesondere die folgenden Arten von Jahresabschlüssen:
Einnahmen-Überschussrechnungen
Jahresbilanzen
Gewinn- und Verlustrechnungen
Anhänge und Lageberichte
Eröffnungsbilanzen
Auseinandersetzungsbilanzen
Liquidationseröffnungs- und Liquidationsschlussbilanzen