Der Jahresabschluss umfasst die Erstellung einer handelsrechtlichen sowie gegebenenfalls einer hiervon abweichenden steuerrechtlichen Bilanz. Dazu gehört auch die Erörterung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten und den damit verbundenen Gestaltungsalternativen als Grundlage für die Besteuerung eines Unternehmens.
Bei Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss zudem um einen Anhang zu erweitern. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht aufstellen. Hinzu kommt die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger und die Vorlage bei wichtigen externen Adressaten (Kreditinstitute, Gesellschafter, Finanzbehörden) einschließlich der Beratung zu den notwendigen Mindestangaben. Darüber kann auch die Erstellung von Konzernabschlüssen, Zwischenabschlüssen oder anderen steuerlich notwendigen Rechenwerken, wie Sonder- und Ergänzungsbilanzen Gegenstand des Beratungsauftrages sein.
Bei Erstellung eines Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfer von SHWP kommen stets die Regelungen des einschlägigen Berufsstandards S7 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW S7) zur Anwendung. Gestützt wird die Erstellung eines Jahresabschluss auf die zertifizierte Software des Systemanbieters DATEV. Die durch SHWP erstellten Abschlüsse werden dem Gesetz entsprechend zehn Jahre lang aufbewahrt.